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Winkhaus Modern Slavery and Human Trafficking Statement

Gültig ab 01.01.2026

Das nachfolgende Statement beschreibt die von der
Winkhaus Gruppe ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung
aller Formen moderner Sklaverei und Menschenhandel sowie
Kinderarbeit für das Geschäftsjahr 2026. Das Geschäftsjahr
entspricht dem Kalenderjahr.


Einleitung

Mit innovativen Produkten und kompetentem Service überzeugt
Winkhaus seine Kunden seit über 170 Jahren. Weltweit
schätzen Fensterbauer und Händler, Architekten, Bauherren
und Anwender die vielfältigen Leistungen und die hohe Qualität
der intelligenten Fenstertechnik, Türverriegelungen und
Zutrittsorganisation von Winkhaus. Das traditionsreiche Familienunternehmen
ist unter anderem in Telgte, Münster sowie
Meiningen beheimatet und unterhält internationale Tochtergesellschaften
in neun europäischen Ländern.


Maßnahmen zur Verhinderung von Formen moderner Sklaverei und Zwangsarbeit

Innerhalb der Unternehmensgruppe verbietet Winkhaus alle
Formen moderner Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit, Ausbeutung
und Diskriminierung. Winkhaus bekennt sich zu den
Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
des UN Global Compact (UNGC), der UN-Leitprinzipien
für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Kernarbeitsnormen
der Internationalen Arbeitsorganisation (International
Labour Organisation – ILO). Die Gewährleistung fairer lokal
bestehender Arbeitsbedingungen ist fester Bestandteil
der Winkhaus Unternehmenskultur. Weitere interne Richtlinien
z. B. Compliance-Richtlinie etc. konkretisieren die einzuhaltenden
Vorschriften..

Der im Jahr 2025 überarbeitete Code of Conduct der
Winkhaus Unternehmensgruppe ist an sämtliche Mitarbeiter
im In- und Ausland versendet worden. Alle Mitarbeiter der
Winkhaus Gruppe werden innerhalb von Schulungen zu den
Themen des Code of Conduct sensibilisiert. Bei Neueinstellungen
wird der Code of Conduct neuen Mitarbeitern und
Kollegen zur Kenntnis gebracht. Innerhalb von Schulungen
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere ein
klares Verbot der Zwangs- und Kinderarbeit besteht und die
Winkhaus Unternehmensgruppe jede Form der Ausbeutung
und / oder Diskriminierung untersagt.


Maßnahmen in der Winkhaus Lieferkette

Winkhaus fordert seine Lieferanten auf, dem Code of Conduct
des BME – Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf
und Logistik e.V. und dem Code of Conduct der Winkhaus
Unternehmensgruppe entsprechend zu handeln. Die in
dieser BME-Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen
Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des UN Global
Compact (UNGC), der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (International Labour Organisation
– ILO). Darüber hinaus beruhen die Leitlinien auf
den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur
Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen und
auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen.
Der Code of Conduct des BME liegt in 17 Sprachen vor und
verpflichtet alle Organe, Führungskräfte und Mitarbeiter von
Lieferanten zum gesetzeskonformen und ethischen verantwortungsvollen
Handeln.

Der Code of Conduct des BME betont ausdrücklich die
Menschenrechte zu respektieren und einzuhalten. Gleiches
gilt für den Code of Conduct der Winkhaus Unternehmensgruppe.
Entsprechend normieren diese Regelwerke ein ausdrückliches
Verbot jeglicher Form der Zwangsarbeit und die
Verpflichtung, jeder Form der Diskriminierung entgegen zu
treten. Darüber hinaus verpflichtet der Code of Conduct das
Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung einzuhalten, das Verbot der Kinderarbeit zu
beachten und Maßnahmen zur Beseitigung jeglicher Form
der Kinderarbeit zu unterstützen.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen
(auch auf anonyme Weise), wenden Sie sich bitte über unser
Hinweisgebersystem der Winkhaus Gruppe an unser Global
Legal Team: https://winkhaus.hintbox.de/.

Downloads

Winkhaus Modern Slavery and Trafficking Statement

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